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BGH, 12.10.1976 - 1 StR 384/76 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Mangelhafte vollständige Mitteilung in der Revisionsbegründung - Mangelnde Zulässigkeit der Rüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …
Auszug aus BGH, 12.10.1976 - 1 StR 384/76
Auch bei einer Ablehnungsrüge, über die nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden ist, müssen in der Revisionsbegründung gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen angeführt werden (BGHSt 21, 334, 340 mit Nachweisen). - BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
Auszug aus BGH, 12.10.1976 - 1 StR 384/76
Die für die Beurteilung eines angeblichen Verfahrensmangels wesentlichen Tatsachen müssen aber so vollständig und genau mitgeteilt werden, daß das Revisionsgericht auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGHSt 3, 213, 214).
- BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87
Ausräumen der Boutique - § 240 StGB
Der Vortrag der Revision erlaubt daher keine Prüfung, ob der behauptete "ganz grobe Rechtsfehler" tatsächlich vorgelegen hat (vgl. BGHSt 21, 334, 340; BGH, Urt. vom 12. Oktober 1976 - 1 StR 384/76).